Metasuchmaschinen-Betreiber muss für ehrverletzende Einträge
Verfasst: 19.03.2005, 10:48
Auslöser des Rechtsstreits waren zwei Trefferanzeigen, die nach Eingabe des Stichwortes "nackt" sowie des Vor- und Nachnamens der Moderatorin bei der Dortmunder Metasuchmaschine www.apollo7.de angezeigt wurden. Der eine Eintrag war unschwer als Link zu erkennen und trug die Überschrift "stars-beim-sex.com". In den Unterzeilen des angezeigten Links befand sich darüber hinaus eine Namensauflistung von weiblichen Prominenten mit dem Adjektiv "nackt". Ähnlich gestaltet war auch ein weiterer Eintrag innerhalb der Trefferliste, der die Überschrift "Nadja nackt" enthielt.
Laut Feststellung des Gerichts waren im Internet jedoch keine Erotikaufnahmen der Moderatorin zu finden. Gleichwohl fühlte sich die Prominente allein durch die Anzeige der beiden Einträge in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, da dadurch die unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt werde, sie würde von sich aus Erotikaufnahmen ins Web stellen. Da die Suchmaschine an der falschen Behauptung durch die angezeigten Einträge mitwirke, habe der Betreiber gleichfalls für die Verstöße gerade zu stehen. Nachdem der Suchmaschinenbetreiber eine anwaltliche Abmahnung nicht akzeptiert hatte, zog die Prominente vor Gericht und erhielt vom Landgericht Recht.
Den ganzen Text gibt es bei Heise.de. Interessant ist auch ein Artikel des Rechtsanwaltes zu dem Thema. Bei so etwas frage ich mich immer wieder, wie verbohrt doch unsere Gerichte sind: Keine wirkliche Ahnung von der Technik und damit der Sachlage, aber dennoch Urteile fällen..
Laut Feststellung des Gerichts waren im Internet jedoch keine Erotikaufnahmen der Moderatorin zu finden. Gleichwohl fühlte sich die Prominente allein durch die Anzeige der beiden Einträge in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, da dadurch die unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt werde, sie würde von sich aus Erotikaufnahmen ins Web stellen. Da die Suchmaschine an der falschen Behauptung durch die angezeigten Einträge mitwirke, habe der Betreiber gleichfalls für die Verstöße gerade zu stehen. Nachdem der Suchmaschinenbetreiber eine anwaltliche Abmahnung nicht akzeptiert hatte, zog die Prominente vor Gericht und erhielt vom Landgericht Recht.
Den ganzen Text gibt es bei Heise.de. Interessant ist auch ein Artikel des Rechtsanwaltes zu dem Thema. Bei so etwas frage ich mich immer wieder, wie verbohrt doch unsere Gerichte sind: Keine wirkliche Ahnung von der Technik und damit der Sachlage, aber dennoch Urteile fällen..