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Metasuchmaschinen-Betreiber muss für ehrverletzende Einträge

BeitragVerfasst: 19.03.2005, 10:48
von Bimbel
Auslöser des Rechtsstreits waren zwei Trefferanzeigen, die nach Eingabe des Stichwortes "nackt" sowie des Vor- und Nachnamens der Moderatorin bei der Dortmunder Metasuchmaschine www.apollo7.de angezeigt wurden. Der eine Eintrag war unschwer als Link zu erkennen und trug die Überschrift "stars-beim-sex.com". In den Unterzeilen des angezeigten Links befand sich darüber hinaus eine Namensauflistung von weiblichen Prominenten mit dem Adjektiv "nackt". Ähnlich gestaltet war auch ein weiterer Eintrag innerhalb der Trefferliste, der die Überschrift "Nadja nackt" enthielt.

Laut Feststellung des Gerichts waren im Internet jedoch keine Erotikaufnahmen der Moderatorin zu finden. Gleichwohl fühlte sich die Prominente allein durch die Anzeige der beiden Einträge in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, da dadurch die unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt werde, sie würde von sich aus Erotikaufnahmen ins Web stellen. Da die Suchmaschine an der falschen Behauptung durch die angezeigten Einträge mitwirke, habe der Betreiber gleichfalls für die Verstöße gerade zu stehen. Nachdem der Suchmaschinenbetreiber eine anwaltliche Abmahnung nicht akzeptiert hatte, zog die Prominente vor Gericht und erhielt vom Landgericht Recht.

Den ganzen Text gibt es bei Heise.de. Interessant ist auch ein Artikel des Rechtsanwaltes zu dem Thema. Bei so etwas frage ich mich immer wieder, wie verbohrt doch unsere Gerichte sind: Keine wirkliche Ahnung von der Technik und damit der Sachlage, aber dennoch Urteile fällen..

Re:Metasuchmaschinen-Betreiber muss für ehrverletzende Eintr

BeitragVerfasst: 19.03.2005, 11:21
von labbadia98
Also ich würd mich net aufregen wenn da nur "Hannewald nackt" stehen würde... ;D

Wie dumm...

Re:Metasuchmaschinen-Betreiber muss für ehrverletzende Eintr

BeitragVerfasst: 19.03.2005, 11:27
von Bimbel
Tja, das ist auch ein Grund. Weitaus schlimmer ist aber, daß du als Betreiber einer Metasuchmaschine die Ergebnisse nicht überprüfen kannst. Wenn das die Nadja stören sollte, müßte sie gegen die auch genannte .com-Domain vorgehen, von dort stammen ja im Prinzip die Ergebnisse. Hoffentlich klappt das mit der Berufung.

Re:Metasuchmaschinen-Betreiber muss für ehrverletzende Eintr

BeitragVerfasst: 22.03.2005, 15:01
von Happelche
[quote author=Hannewald98 link=board=21;threadid=680;start=msg15519#msg15519 date=1111224100]
Also ich würd mich net aufregen wenn da nur "Hannewald nackt" stehen würde... ;D

Wie dumm...
[/quote]

Das würde ich mir auch nicht anscheuen

Foren Betreiber muss auch für ehrverletzende Einträge einste

BeitragVerfasst: 02.05.2005, 08:21
von alleswisser
Jetzt hat unser guter Bimbel noch mehr aufzupassen das kein Bösewicht einen Unsinn einschreibt.
Schließlich kann ja im offenen Forum jeder einschreiben - bis an die Abmahngrenze.

ist es jetzt das Ende aller offenen Foren?

alleswisser grüßt freundlich nach Grießheim

Re:Metasuchmaschinen-Betreiber muss für ehrverletzende Eintr

BeitragVerfasst: 02.05.2005, 08:29
von alleswisser
Das kann man nur hoffen.

frdl Grüße nach Griesheim diesmal richtig geschrieben

alleswisser

ach "Vorschau" funktioniert nicht trägt sofort ein.