Verbrennen der deutschen Flagge

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Re:Verbrennen der deutschen Flagge

Beitragvon marco » 04.02.2005, 02:22

[quote author=Milde link=board=6;threadid=592;start=msg13205#msg13205 date=1107470253]
Ich möchte mal an Brandenburg erinnern.
Jetzt zitiere ich mal nur meinen Geschilehrer, von dem ich viel halte:
Die Türrken wollten die Armenier, eines der ältesten christlchen Völker, komplett vernichten.(1915)
Wer das heute erwähnt , wird unter Strafe gestellt. Stellr eic or, bei uns dürste man Holokaust nicht in den Mund nehmen..
Die Brandenburger wollten das lehren lassen, nur der türkische Botschafter hat zu laut gehustet.....
wenn das stimmt, ist 1915türke=nazideutscher=indianertötenderamme


gegenagunmete nehme ich gern entgegen
[/quote]

hihi @milde
dafür das du fertisch eben in der kibar warst schreibst du noch erstaunlich gut. hut ab. (ernst gemeint)
Marco Gernand 2009: Ich habe keine Vorurteile, ich verurteile jeden Menchen gleich!
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Re:Verbrennen der deutschen Flagge

Beitragvon Happelche » 04.02.2005, 12:49

das mit den juden ist ein ganz heißes thema. wir deutschen werden in 100 jahren noch an die vergasung erinnert nur das israel fast täglich gegen die menschenrechte verstößt sagt niemand. wenn das judentum nicht so eine macht in den usa hätte gäbe es schon lange kein isreal mehr.
Fragt der Arzt: "Leiden Sie oft unter starkem Durst?" "Nein, Herr Doktor,
soweit lass ich es garnicht erst kommen!"
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Re:Verbrennen der deutschen Flagge

Beitragvon Bimbel » 06.03.2005, 22:21

Übrigens kann es für das Verbrennen der deutschen Fahne bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geben:
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder

2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
Fordere viel von dir selbst und erwarte nichts von den Anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Re:Verbrennen der deutschen Flagge

Beitragvon Happelche » 07.03.2005, 10:36

Ich hätte da ein paar nette Lager. Mit ein bischen Farbe könnte man sie innerhalb von ein paar Wochen wieder in Betrieb nehmen und dann jeden Verbrecher der eine Fahne unseres geliebten Heimatlandes verbrennt darin einsperren
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Re:Verbrennen der deutschen Flagge

Beitragvon Feis » 07.03.2005, 10:43

:o :o :o :o
Aufbruchstimmung JETZT => 2. Liga 2007
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Re:Verbrennen der deutschen Flagge

Beitragvon Happelche » 07.03.2005, 11:04

So kann man auch einfach die ARbeitslosigkeit bekämpfen
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